Hygienekonzept für den Weihnachtsbaumverkauf: Bitte betreten Sie das Verkaufsgelände erst nach Aufforderung!

Inhalt

  1. Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
  2. Allgemeine Regelungen
  3. Anpassungen an das Infektionsgeschehen

1. Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

  • Kunden, die eindeutig krank sind, dürfen den Hof / das Verkaufsgelände nicht betreten.
  • Das Betreten des Hofes ist auch verboten, wenn mindestens eines der relevanten, für Covid-19 typischen Symptome auftritt:
    o Fieber (ab 38,0°C)
    o Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma)
    o Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
    o Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

2. Allgemeine Regelungen

  • Der Hof darf nur nach Aufforderung betreten werden.
  • Es herrscht Maskenpflicht auf dem gesamten Verkaufsgelände
  • Der Mindestabstand von 1,50m ist immer einzuhalten.
  • Am Eingang zum Hof steht Desinfektionsmittel für die Hände bereit.
  • Die Hust- und Niesetikette (Armbeuge) ist zu beachten.
  • Der Zugewiesene Verkaufsbereich darf nicht eigenständig verlassen werden.
  • Die Anweisungen des Verkaufsteams müssen befolgt werden.

3. Anpassungen an das Infektionsgeschehen

  • Die nach wie vor sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin sensibel zu beobachten. Jeder neuen Veränderung der Lage muss zusammen mit den kommunalen Verantwortlichen und dem Gesundheitsamt konsequent begegnet und die erforderlichen Maßnahmen nach den landesrechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Frankfurt, den 04.12.2020

Claus Wirth
Präsident