20 Jahre Kooperation LC Frankfurt Goethestadt mit dem Goethe-Gymnasium

Das Goethe-Gymnasium wird 500 Jahre alt! Es geht zurück auf die erste Frankfurter Schulgründung – und wird dieses Jubiläum mit einem Festakt im Frankfurter Römer am 14. September 2020 feiern! Und das Goethe-Gymnasium hat noch mehr zu feiern: 30 Jahre Schüleraustausch mit Moskau!

Weihnachtsbaumverkauf 2019

Der Weihnachtsbaumverkauf 2019 war wie auch in den Jahren zuvor ein großer Erfolg – an diesmal fünf Tagen verkauften wir sämtliche Bäume! Dafür danken wir all jenen, die – zumeist regelmäßig – mit dem Kauf unsere Projekte unterstützen.

Deutsch-französische Freundschaft

Ein sonniges Juniwochenende unter dem Motto „52 Jahre deutsch-französische Freundschaft“ – Lionspräsidentin Frau Dr. Heike Hellmund begrüßte die Gäste aus Orléans mit einem Empfang im Limpurgsaal des Frankfurter Römers. Auf dem Programm standen eine Führung durch die historische Altstadt, die Besichtigung des Commerzbank Towers, eine Vernissage mit Lions-Künstlerinnen sowie Musik, Tanz und kulinarische Erlebnisse.

SPENDENKONTO

Dankbar begrüßt sind Spenden für unsere wohltätigen ”activities“ auf das Konto des

Förderverein soziales Hilfswerk des Lions Club Frankfurt Goethestadt
Kto: 428786800
BLZ: 50540028   (Commerzbank)
IBAN: DE14 5054 0028 0428 7868 00
BIC: COBADEFFXXX

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adressdaten an, damit wir Ihnen für Spenden über EUR 200,- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zusenden können. Für eine Spende bis 200 Euro reicht gegenüber dem Finanzamt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Konto-Auszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts). Zusätzlich zur Buchungsbestätigung legen Sie bitte die folgende Angaben zum Freistellungsbescheid vor:

Spenden an den Förderverein soziales Hilfswerk des Lions Club Frankfurt Goethestadt dienen nach der vom Finanzamt Frankfurt am Main III zur Steuernummer 45 250 6249 4-K 19 erteilten Bescheinigung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO; der Verein gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften.

Sollte das Finanzamt von Ihnen eine Spendenquittung anfordern (z.B. weil auf Ihrem Bankbeleg erforderliche Angaben fehlen) dann schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu – auch für Beträge unter 200,01 Euro. Sie können eine Spendenquittung entweder online über die unten geannte Mail-Anschrift oder telefonisch bei unserer Spender-Betreuung anfordern: Tel. 0800 0 66 3 553 (gebührenfrei).